Überblick

Energiearmut

Unter Energiearmut versteht man im Allgemeinen die fehlende Fähigkeit der Haushalte, ein angemessenes Niveau an Energiedienstleistungen zu erschwinglichen Kosten aufrechtzuerhalten. Energiearmut hat ein breites Spektrum negativer Auswirkungen, z.B. kann sie zu Energierationierung (sowohl durch Temperaturreduzierung als auch durch teilweise Beheizung des Hauses), Schulden auf der Energierechnung, Abschaltung und Verschuldung oder Einschränkunegn in anderen Bereichen des Haushaltsbudgets führen. Verzicht und die mangelnde Fähigkeit, ein Haus warm zu halten, können zu einem ungesunden Raumklima führen, z.B. zu niedrigen Innentemperaturen, Feuchtigkeit und Schimmel, die allesamt zu gesundheitlichen Auswirkungen auf Herz-Kreislauf und Atemwege beitragen. Energiearmut wurde auch mit negativen Auswirkungen auf die soziale Eingliederung, den Bildungsstand und die psychische Gesundheit in Verbindung gebracht. 
Statistiken zu Energiearmut
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Statistiken zu Energiearmut

Laut Eurostat können 57 Millionen Menschen ihre Wohnung im Winter nicht ausreichend warm halten, 104 Millionen Menschen können ihre Wohnung im Sommer nicht komfortabel genug halten/temperieren, 87 Millionen leben in minderwertigen Wohnungen und 52 Millionen Menschen sind mit Verzögerungen bei der Bezahlung von Energierechnungen konfrontiert.

Wichtige beitragende Faktoren

Energiearmut kann unter anderem durch folgende Faktoren ausgelöst werden: (1) Steigende Energiekosten (Elektrizität, Öl, Erdgas usw.); (2) Niedriges Haushaltseinkommen (Arbeitslosigkeit, niedrige Gehälter, hohe Lebenshaltungskosten); (3) Energieineffiziente Wohnungen (nicht ausreichend isolierte Gebäude, Fenster und Türen ohne Doppelverglasung oder mit schlechter Luftdichtheit der Fenster, ineffiziente Heizungssysteme usw.); (4) Fehlender Zugang zu geeigneten Energiequellen.

Overview

Energiearmut in SocialWatt-Zielländer 

SocialWatt Energy Poverty

Energiearmut und Verpflichtungen zur Energieeffizienz

Gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) müssen die EU-Länder ein verpflichtendes Energieeffizienzprogramm einrichten, das von den Energieunternehmen verlangt, jährliche Energieeinsparungen im Hinblick auf den Jahresumsatz an Endverbraucher zu erzielen (Artikel 7). Daher müssen die Energieunternehmen Maßnahmen konzipieren und umsetzen, die den Endverbrauchern helfen, die Energieeffizienz ihrer Wohnungen zu verbessern.  Ein Teil der Maßnahmen muss vorrangig bei gefährdeten Haushalten, einschließlich der von Energiearmut betroffenen, und gegebenenfalls im sozialen Wohnungsbau umgesetzt werden. 
 

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